Fachanwalt Stefan Riedel

Rechtsanwalt Stefan Riedel

Stefan Riedel

 

  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Vorsitzender des Fachausschusses für Erbrecht der
    Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern

 

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Steuerrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Grundstücksrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht befasst er sich schwerpunktmäßig mit Rechtsproblemen von mittelständischen Betrieben, Privatpersonen und Erbengemeinschaften, die steuerlich und erbrechtlich durchdachtes Handeln erfordern. Beispiele dafür sind:

  • Unternehmertestament, Berliner Testament, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge,
    Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testamentsanfechtung, Testamentsvollstreckung, Erbscheinsverfahren, Vermächtnis,

    Teilungsversteigerung, Behindertentestament, Enterbung, Vor- und Nacherbschaft

  • Geltendmachung und Abwehr von Forderungen in Ehescheidungsverfahren, Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Hausratsteilung,
  • Steuerliche Beratung bei Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Bewertung von Erbschaften

Werdegang
Rechtsanwalt Stefan Riedel wurde 1969 in Lübz (Mecklenburg) geboren. Nach seinem Abitur in Boizenburg/Elbe war er 1988-1989 als Justizangestellter beim Kreisgericht Hagenow tätig.
1995 I. Juristisches Staatsexamen Humboldt-Universität zu Berlin.
1996 – 1998 Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Rostock.
1998 II. Juristisches Staatsexamen. 1998 Zulassung als Rechtsanwalt
Seit 2003 Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Rostock Seit 2003 Fachanwalt für Steuerrecht.
Seit 2005 Testamentsvollstrecker. Seit 2008 Fachanwalt für Erbrecht.
Seit 2009 ist er Vorsitzender des Fachausschusses für Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.
Die Kanzlei Riedel & Riedel wurde bis Ende 2009 gemeinsam von Harald und Stefan Riedel geführt, seit 2010 leitet Stefan Riedel die Kanzlei.

 

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