Testament
Erbschaftsteuer
Erbengemeinschaft
Pflichtteil
Testamentsvollstreckung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügun
Pflichtteil Pflichtteilsansprüche stehen den Abkömmlingen/Kindern, den Eltern und dem Ehegatten zu. Hier sind zahlreiche Wahlrechte, der nicht oder nur gering bedachten Pflichtteilsberechtigten zu beachten. Sehr viel Fingerspitzengefühl und Gründlichkeit sind unsere Stärke bei der Aufklärung, welchen Wert die Erbschaft insgesamt hat, um Pflichtteilsansprüche durchzusetzen oder ggf. abwehren zu können. Eine gründliche Bewertung des vorhandenen Vermögens ist insbesondere bei Immobilien und Firmenanteilen das A und O. |