Erbschaftsteuer

Testament
Erbschaftsteuer
Erbengemeinschaft
Pflichtteil
Testamentsvollstreckung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Erbschaftssteuer (Stand 2018)

Die aktuellen Erbschaftssteuersätze liegen für Personen der Steuerklasse I,                                                              je nach Höhe der Erbschaft, zwischen 7% und 30%.
Schon Geschwister, Nichten und Neffen, haben einen Steuersatz, der je nach Höhe des Erwerbes, bis zu 43 % des geerbten bzw. geschenkten Vermögens beträgt. Oft kann die Zahlung hoher Erbschafts-/Schenkungssteuer durch vorausschauende Vermögensübertragungen zu Lebzeiten und Ausnutzung der Steuerfreibeträge vermieden werden.

Auch die Testamentsgestaltung beeinflusst die Steuerlast, ebenso wie zum Beispiel eine geschickte Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen – im Einvernehmen mit dem Erben – um Steuern zu sparen.

Bei allen Steuer-Spar-Wünschen legen wir unseren Mandanten dennoch ans Herz:
Man sollte sich nicht arm schenken! Vor allem sollte an die Erhaltung des bisherigen Lebensstandards für sich selbst und die engsten Angehörigen gedacht werden.

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