Testament
Erbschaftsteuer
Erbengemeinschaft
Pflichtteil
Testamentsvollstreckung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
Erbschaftssteuer (Stand 2018) Die aktuellen Erbschaftssteuersätze liegen für Personen der Steuerklasse I, je nach Höhe der Erbschaft, zwischen 7% und 30%. Auch die Testamentsgestaltung beeinflusst die Steuerlast, ebenso wie zum Beispiel eine geschickte Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen – im Einvernehmen mit dem Erben – um Steuern zu sparen. Bei allen Steuer-Spar-Wünschen legen wir unseren Mandanten dennoch ans Herz: |