Testamentsvollstreckung

Testament
Erbschaftsteuer
Erbengemeinschaft
Pflichtteil
Testamentsvollstreckung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Testamentsvollstreckung

„Ein kluger Knecht wird herrschen, über unfleißige Erben und wird unter den Brüdern das Erbe austeilen.“ Salomon, Kap. 17,2

Eine gute Möglichkeit, über den eigenen Tod hinaus, die eigenen Erben (besser, dass eigene Vermögen) zu beeinflussen und seine Wertvorstellungen einschließen zu lassen, ist die Testamentsvollstreckung. Als testamentarisch oder gerichtlich bestimmter Testamentsvollstrecker setzen wir den Willen des Erblassers um und veranlassen so, dass alles läuft wie geplant.

Sinnvoll ist eine Testamentsvollstreckung zum Beispiel bei:

  • Erfüllung von Vermächtnissen an Freunde/Lebensbegleiter
  • Absicherung, dass bestimmtes Vermögen nicht sofort von den Erben verkauft wird Durchsetzung von Auflagen gegenüber Erben (z.B. sich um bestimmte Menschen, Projekte oder aber auch um den Hund oder die Katze zu kümmern)
  • Testamentsvollstreckung beim Behindertentestament (Kontrolle des Vermögens zur Finanzierung der Extras für das betroffene Kind (z.B. Schwimmen mit Delphinen, aufwendige Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse getragen werden)
  • Absicherung des Betriebsübergangs bei noch nicht volljährigen Erben oder Erben mit Geldproblemen

 

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