Testament
Erbschaftsteuer
Erbengemeinschaft
Pflichtteil
Testamentsvollstreckung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
Testamentsvollstreckung „Ein kluger Knecht wird herrschen, über unfleißige Erben und wird unter den Brüdern das Erbe austeilen.“ Salomon, Kap. 17,2 Eine gute Möglichkeit, über den eigenen Tod hinaus, die eigenen Erben (besser, dass eigene Vermögen) zu beeinflussen und seine Wertvorstellungen einschließen zu lassen, ist die Testamentsvollstreckung. Als testamentarisch oder gerichtlich bestimmter Testamentsvollstrecker setzen wir den Willen des Erblassers um und veranlassen so, dass alles läuft wie geplant. Sinnvoll ist eine Testamentsvollstreckung zum Beispiel bei:
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