Testament
Erbschaftsteuer
Erbengemeinschaft
Pflichtteil
Testamentsvollstreckung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung Körperliche oder geistige Erkrankungen können dazu führen, dass man ganz oder teilweise seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Das bürgerliche Recht sieht dafür die Betreuung (früher Entmündigung) vor, bei der Richter, Amtsarzt und Verfahrenspfleger zunächst prüfen, ob eine Betreuung notwendig ist. Die Patientenverfügung befasst sich mit dem eigenen Sterben. Niemand befasst sich gern mit dem eigenen Tod. Ich selbst habe meine Patientenverfügung verfasst, um meine Familie zu entlasten. So kann man zum Beispiel regeln, ob und wie lange man
erhalten möchte, oder ob und inwieweit man beim eigenen Sterben eine Begleitung durch kirchliche Organisationen oder durch bestimmte Personen wünscht. Selbst wenn eine Patientenverfügung derart aussieht, dass man möglichst lange mit der Hilfe von technischen Geräten am Leben erhalten werden möchte, ist dies auch eine klare Anweisung an die eigenen Angehörigen, die diese entlastet. |