Testament

Testament
Erbschaftsteuer
Erbengemeinschaft
Pflichtteil
Testamentsvollstreckung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Testament

Entscheiden Sie selbst über die Verteilung Ihres Vermögens.
Weniger als 25% der Deutschen haben ein Testament errichtet. Viele dieser Testamente sind unwirksam, veraltet oder so gut bzw. schlecht aufbewahrt, dass sie entweder nicht gefunden oder vernichtet werden.

Als Fachanwalt für Erbrecht berät Rechtsanwalt Stefan Riedel Sie zu allen erb- rechtlichen Fragen von A (wie Anfechtung von Testamenten) bis Z (wie Zugewinn- ausgleichsanspruch der Witwe).

Damit Sie sorgenfrei alt werden können, entwerfen wir für Sie Testamente und Verträge zur Regelung der Vermögensübertragung durch vorweggenommene Erbfolge. Seit vielen Jahren arbeiten wir eng mit den Notaren in unserer Region zusammen, damit auch Übertragungen von Grundstücken und Firmenbeteiligungen sicher und erfolgreich durchgeführt werden können.

Die Anpassung eines Testamentes an neue Lebensumstände ist genauso wichtig, wie das Testament selbst. Testamentsanpassungen können ganz unterschiedliche Gründe haben:

Familie:

  • weitere Kinder
  • Streit zwischen/mit Kindern
  • Heirat/Scheidung
  • neuer Lebenspartner
  • Tod geplanter Erben
  • Wegfall von Vermögen
  • Lottogewinn

 

Rechtsgründe:

  • Änderung der Erbschaftssteuer und der Steuerfreibeträge
  • Steuerbegünstigung bei Unternehmensfortführungen
  • geändertes Pflichtteilsrecht
  • Wegfall des Erbersatzanspruches
  • eigene schwere Erkrankung und Gefahr testierunfähig zu werden

 

wirtschaftliche Gründe:

  • Insolvenz/Schulden geplanter Erben
  • Sozialhilferegress droht (bei behinderten Kindern)
  • Ist der geplante Betriebsnachfolger noch/schon geeignet?

 

Soweit nicht gravierende Änderungen bei den Lebensumständen eintreten, empfehlen wir, sich routinemäßig etwa alle drei bis fünf Jahre damit auseinander zu setzen, ob das bisherige Testament noch „passt“.

Wir beraten Sie gern, auch zur Frage, ob ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag eventuell angefochten oder widerrufen werden sollte.

Wir wünschen Ihnen ein langes Leben!

 

 

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