Testament
Erbschaftsteuer
Erbengemeinschaft
Pflichtteil
Testamentsvollstreckung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
Testament Entscheiden Sie selbst über die Verteilung Ihres Vermögens. Als Fachanwalt für Erbrecht berät Rechtsanwalt Stefan Riedel Sie zu allen erb- rechtlichen Fragen von A (wie Anfechtung von Testamenten) bis Z (wie Zugewinn- ausgleichsanspruch der Witwe). Damit Sie sorgenfrei alt werden können, entwerfen wir für Sie Testamente und Verträge zur Regelung der Vermögensübertragung durch vorweggenommene Erbfolge. Seit vielen Jahren arbeiten wir eng mit den Notaren in unserer Region zusammen, damit auch Übertragungen von Grundstücken und Firmenbeteiligungen sicher und erfolgreich durchgeführt werden können. Die Anpassung eines Testamentes an neue Lebensumstände ist genauso wichtig, wie das Testament selbst. Testamentsanpassungen können ganz unterschiedliche Gründe haben: Familie:
Rechtsgründe:
wirtschaftliche Gründe:
Soweit nicht gravierende Änderungen bei den Lebensumständen eintreten, empfehlen wir, sich routinemäßig etwa alle drei bis fünf Jahre damit auseinander zu setzen, ob das bisherige Testament noch „passt“. Wir beraten Sie gern, auch zur Frage, ob ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag eventuell angefochten oder widerrufen werden sollte. Wir wünschen Ihnen ein langes Leben! |